Liebe Mitglieder der LG Württemberg,

Nach Auswertung der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg unter Einbeziehung der Vorgaben des SV ist mit den Beschlüssen des Vorstandes des SV die Absage sämtlicher termingeschützter Veranstaltungen innerhalb des SV verbunden. Der Übungsbetrieb ist unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben (Kontaktverbot, Abstands- und Hygieneregeln) weiterhin zulässig, allerdings unter Beachtung der strengen neuen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Es dürfen sich nur zwei Personen treffen, es sei denn die Personen sind aus einem Hausstand. Dies muss selbstverständlich auch beim Übungsbetrieb beachtet werden.

Die Vereinsgaststätte ist als „Gaststätte“ anzusehen – die Gaststätte ist daher geschlossen zu halten, lediglich außer-Haus-Verkauf ist möglich.

Im Zweifel raten wir dazu, sich mit dem örtlichen Ordnungsamt in Verbindung zu setzen und die geplanten Konzepte für die Zeit bis zunächst Ende November abzustimmen.

Gemeinsam werden wir auch diesen Lockdown überstehen. Das wichtigste ist, dass wir alle gesund bleiben!

Christine Lasser

 

Information zum Light-Lockdown