Die Hauptgeschäftsstelle informiert über die Aktualisierung der Corona-Notverordnung im SV sowie der SV-Richtlinien zur Durchführung der Wesensbeurteilung.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

→ Corona-Notverordnung im SV: (für mehr Infos klicken)
III. Körordnung – Ziffer 2.4. Körzeit
Der Zeitraum der Körsaison 2020/2021 wird über den 30. November hinaus um drei Monate bis zum Beginn der Körsaison 2021 verlängert.

→ Richtlinie zur Durchführung der Wesensbeurteilung: (für mehr Infos klicken)
Regelungen für die Teilnahme von Hunden, die älter als 13 Monate sind:
Alle Hunde, die nach dem 01. Februar 2019 geboren sind, können bis zum 30.06.2021 (vorher: 31.12.2020) ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.

An dieser Stelle möchte die HG auch darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Einzelabnahmen Zuchtbewertung, die 6 Monate gelten, aufgrund der derzeitigen Situation auf Antrag an das Zuchtbuchamt um weitere 6 Monate zu verlängern.