Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ich informiere Euch hiermit über schriftlich gefasste Beschlüsse der Bundesversammlung des SV in Bezug auf die Zuchtordnung, die Körordnung, die Zuchtschauordnung und den Rassestandard generell.

Im Jahr 2014 wurde beschlossen, dass Über- bzw. Untergröße von mehr als 1 cm für die Dauer von 5 Jahren nicht als zuchtausschließender Fehler anzusehen ist. Damit sollte bei der Größenmessung erreicht werden, dass tatsächliche Maße festgestellt und übermittelt werden. Euch ist sicher bekannt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2020 der Rassestandard im Hinblick auf die im Rassenstandard verankerten Größenrahmen ausgesetzt war, um diesen Zuchtplan zur Reduzierung der Größe umzusetzen.

Seit 2017 zeigen sich messbare Verbesserungen der Größenentwicklung. Um diesen Trend, der definitiv über mehrere Generationen laufen muss nicht zu gefährden, hatte sich der Zuchtausschuss dazu entschieden, in die Bundesversammlung den Antrag auf Verlängerung dieses Vorgehens um weitere 5 Jahre zu stellen.

Nunmehr haben die Delegierten der Bundesversammlung diese Anträge befürwortet. Es bleibt daher für weitere 5 Jahre so, dass Hunde mit Über- bzw. Untergröße von mehr als 1 cm nicht von der Zucht ausgeschlossen sind. Die Größe spielt bei der Platzierung eine Rolle, aber nicht bei der Vergabe der Zuchtbewertung bzw. der Körung.

Die bisherigen Regelungen in der Zuchtordnung, Körordnung, Zuchtschauordnung gelten daher weiter bis zum Ablauf des Jahres 2025.

Dies zu Eurer zeitnahen Information. Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung

 

Christian Lang

LG-Zuchtwart in kommissarischer Funktion

Rundschreiben an alle Zuchtwarte der LG13