Von der Hauptgeschäftsstelle wurden die Datei-Vorlagen für die Jahresberichte 2018 per Mail verteilt. Abgabetermin in der LG Württemberg ist weiterhin der 31.12.2018. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Berichte an die jeweiligen Ressortleiter senden (Jahresbericht Vorsitzender an LG-Vorsitzende, Jahresbericht Zuchtwart an LG-Zuchtwart, Jahresbericht Ausbildungswart an LG-Ausbildungswart …). Unsere Ressortinhaber nehmen Ihre ergänzten Berichte auch gerne per Mail entgegen. Da unsere Ressortleiter auch ihrerseits Berichte an den Bundesvorstand senden müssen, können Sie sie durch eine rechtzeitige und vollständige Abgabe in ihrer Aufgabe unterstützen. Für zu spät abgegebene Berichte gibt es weiterhin eine Strafgebühr der LG, so dass Sie auch im Hinblick auf Ihre OG-Kasse an eine rechtzeitige Abgabe denken sollten. Wie immer: es ist jeder Bericht abzugeben, auch wenn das Ressort nicht besetzt ist und in der Sparte keine Aktivitäten erfolgen. Sofern es keinen Ressortleiter gibt, ist der/die erste Vorsitzende verpflichtet den Bericht zu übernehmen.