Liebe Mitglieder der LG Württemberg,

mit dem letzten Schreiben habe ich Sie darüber informiert, dass die Hauptgeschäftsstelle (HG) des Vereins für Deutsche Schäferhunde uns mitgeteilt hat, dass in unserer Landesgruppe keine IGP-Prüfungen durchgeführt werden können, ohne gegen die Corona-Verordnung des Landes zu verstoßen.

Nachdem eine Ortsgruppe in unser Landesgruppe 3 Schäferhunde in IGP1 gemeldet hat, hat die HG diese zur Prüfung zugelassen. In dem Schreiben, welches mir heute zuging, verweist die HG darauf, dass die Verantwortung für die Veranstaltung bei dem Veranstalter und dem Richter liegt.

Ich denke es ist die Verantwortung der HG bei der Meldung der Hunde die formalen Voraussetzungen für eine Teilnahme zu prüfen (Mindestalter, Teilnehmerzahl, usw.). Dazu gehört meines Erachtens auch, ob eine gemeldete Prüfung überhaupt nach geltendem Recht durchführbar ist. Die Verantwortung jetzt auf die Ortsgruppen und den Richter zu verschieben, empfinde ich als schlechten Führungsstil und katastrophales Krisenmanagement. Sollte es zu Anzeigen und Bußgeldzahlungen (Ordnungswidrigkeit) kommen, wäre sicherlich zu prüfen, ob der HG eine Mitschuld an der Durchführung der Prüfungen gegeben werden kann.

Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass wir IGP auf eigene Gefahr von der HG genehmigt bekommen. Eine kommunale Genehmigung ist nach geltender Landesverordnung unwirksam. Sollte also eine OG diesen Weg wählen, sollte sich jeder Teilnehmer bewusst sein eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und alle daraus resultierenden Konsequenzen privat tragen zu müssen.

Ich möchte kein Spielverderber sein, aber ich denke es ist meine Pflicht, sie möglichst objektiv über die aktuelle Lage zu informieren.

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund.

Christine Lasser