Liebe Mitglieder der LG Württemberg,

in einem Anschreiben an die Landesgruppe hatte ich u.a. darüber berichtet, dass in Baden-Württemberg ab nächster Woche, nämlich ab dem 18.05.2020, der Gaststättenbetrieb im Innen- und Außenbereich wieder aufgenommen werden kann. Nachdem bei mir immer mehr Anfragen eingehen, wann die Vereinsheime wieder öffnen dürfen gibt es Bedarf explizit zu wissen was die Corona-Verordnung für unsere Vereinsheime bedeutet.
Die Umsetzung auf unseren Bereich in den SV-Ortsgruppen gestaltet sich zuweilen etwas schwierig, weil die verschiedenen B`länder in ihrer Eigenverantwortung unterschiedliche Verordnungen über die gleichen Themen erlassen und deshalb -vor allem in den „Grenzgebieten“ der Bundesländer- Verwirrung entsteht.
Ich möchte deshalb noch einmal die elementaren Vorgaben in Bezug auf unsere Gewohnheiten und Bedürfnisse in den Ortsgruppen zusammenstellen:
1. Eine Gaststätte liegt dann vor, wenn i.S.d. der Gaststättenverordnung B.-W. eine entsprechende, behördliche Genehmigung erteilt wurde. Dies ist gelegentlich in unseren Vereinsheimen der Fall.

2. Trifft dies nicht zu, das bedeutet, es wird mit behördlicher Genehmigung „nur an Mitglieder“ ausgeschenkt, so gelten die jeweiligen Vorgaben, die jeweils im Einzelfall auf den Ordnungsämtern zu erfragen sind. Sollte dies nicht geregelt werden können, ist von einem Treffen in Privaträumen auszugehen. Hier sind wiederum klare Verhaltensmaßregeln einzuhalten: 1,5 m Mindestabstand, es dürfen Personen aus höchstens zwei verschiedenen Familien zusammenkommen, strenge Hygienevorschriften etc.

3. Im Gaststättenbereich sieht die VO zwingend folgende Maßnahmen vor:
• Mindestabstand von mind. 1,5 m, auch an den Tischen mit Sitzgelegenheiten.
• Jeglicher Körperkontakt ist zu unterlassen.
• Sitzplätze müssen vom Verantwortlichen zugewiesen werden.
• Der Kontakt mit dem Bedienpersonal (immer Gesichtsmaske tragen!) ist auf das allernotwendigste zu            reduzieren; Geldübergabe durch Ablagemöglichkeit.
• Strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Bezüglich der Hygienemittel siehe meine Anmerkungen            der letzten Woche. Wer seinen Sitzplatz z.B. wegen eines Toilettenganges verlässt, muss eine Maske                tragen. Jedem Gast muss vor Betreten der Gaststätte die Information zukommen, wo er welche                        Hygienemittel vorfinden kann (z.B. Aushang Eingangstür).
• Benutzte Flächen wie Tische, Lichtschalter etc. müssen regelmäßig gereinigt werden.
• Das Bedienpersonal muss den Verhältnissen angepasst strenge Hygiene halten und immer eine Maske            tragen. Dies entfällt, wenn andere (bauliche) Einrichtungen Schutz gewähren. Z.B. Ausschank nur                  hinter dem Tresen und dieser ist durch Plexiglas abgesichert.
• Wichtig: benutztes Geschirr muss mit einem Tensid haltigen Reinigungsmittel und mind. 60 Grad                  Celsius gespült werden.

Ich darf noch einmal an die immense Wichtigkeit der Dokumentation aller Anwesender erinnern. Das gilt auch für den Gaststättenbetrieb in unseren Vereinsheimen!
Letztlich müssen immer alle Anwesenden nachvollziehbar sein. Dies hat ausschließlich den Sinn, eine etwaige neue Infektionskette nachvollziehen und somit unterbrechen zu können. Diese Maßnahme ist unabdingbar für den Erfolg der Virusbekämpfung! Alle Erklärungen, die einen anderen Hintergrund vermuten, sind zu vernachlässigen.

Gerne beantworte ich auch die Frage hinsichtlich der vorgefertigten Listen unserer Hauptgeschäftsstelle: laut Corona-VO B.-W. müssen auf der Liste Name, Zeit der Anwesenheit und eine Kontaktmöglichkeit nach eigener Wahl (Adresse, Mailadresse, Telefon) angegeben werden. Nach vier Wochen werden diese Listen vernichtet.
So, abschließend möchte ich euch allen im Namen der gesamten LG-Vorstandschaft wieder viel Spaß auf den Übungsplätzen unserer Ortsgruppen wünschen. Wenn auch eingeschränkt, so ist eben doch ein Neuanfang gemacht!

Hinsichtlich der Veranstaltungen, egal welcher Art, müssen wir uns alle noch gedulden. Zunächst ist mal sicher, dass im Monat Mai keine SV-Veranstaltungen stattfinden können. Wie es danach weiter geht, hängt allein von der Pandemie-Entwicklung und den daraus resultierenden politischen Entscheidungen ab. Insofern ist es mehr als wichtig, dass wir die Vorgaben alle einhalten und unseren Beitrag zur Reduzierung der Neuinfektionen leisten. Aus meiner Sicht der Dinge gibt es für uns alle keine andere Möglichkeit, um zu unseren alten und liebgewonnen Alltagsgewohnheiten zurückkehren zu können.

Da unsere Arbeit mit dem Hund recht interessiert von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, bitte ich alle Beteiligten in unserer Landesgruppe, sich entsprechend vorbildlich zu verhalten. Ich sage dies auch vor dem Hintergrund des herannahenden Vatertages. Wir müssen dieses Jahr eben überstehen, um in all den folgenden Jahren wieder ausgiebig feiern zu können.
Dieses Schreiben ist mit Landesgruppe Baden abgestimmt.

Bleibt alle gesund,
Liebe Grüsse

Christine Lasser

 

LG_Corona Vereinsheim