Umsetzung der Lockerungen der Corona-VO in der LG Württemberg

Liebe Mitglieder der LG Württemberg,

nachdem die Bundesregierung zusammen mit den B`ländern vor wenigen Tagen verschiedene Erleichterung der Pandemieauflagen beschlossen hat, können wir nunmehr ab Montag, den 11.5.2020, wieder auf unsere Übungsplätze in den Ortsgruppen zurückkehren.

Wie in zahlreichen Gesprächen versprochen, fassen wir hier die für uns relevanten Vorgaben zusammen.

  1. Höchste Priorität hat die Distanzwahrung zu anderen Personen. Ganz gleich in welcher Situation, es muss immer ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Dies gilt für alle Übungsbereiche. Gibt es keine Möglichkeit im Rahmen des Trainings den gebotenen Abstand einzuhalten, darf die jeweilige Übung nicht durchgeführt werden. Bsp.: das Abholen des Hundes während des Schutzdienstes direkt am Helfer ist untersagt, sobald 1.5 m unterschritten werden.
  1. Es dürfen pro Übungseinheit höchstens fünf Personen auf dem Hundeplatz sein. Das Abstandsgebot muss jederzeit eingehalten werden.
  2. Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Das bedeutet, solange der Schutzarm nur vom Helfer und den Hunden berührt wird, entfällt dies. Jedoch dürfen Bringhölzer und andere Hilfs- und Ausbildungsgegenstände nur von einer Person berührt werden. Anschließend ist die Desinfektion unumgänglich.
  1. Zuschauer, nicht trainierende Mitglieder etc. sind quantitativ so gering wie möglich zu halten. Lassen die vorhandenen Toilettenanlagen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht zu, sind sie versetzt zu betreten und zu verlassen.
  2. In den Toiletten ist ein deutlicher Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Seife, Hygiene-/Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher haben ausreichend zur Verfügung zu stehen.
  3. Wichtig: für jede Übungsstunde ist eine verantwortliche Person zu benennen (Übungsleiter oder Vorstandsmitglied). Diese Person ist jeweils verantwortlich für die Einhaltung der genannten Auflagen und der Dokumentation aller Namen der im Übungsbetrieb anwesenden Personen (auch Zuschauer, Familienangehörige etc.).
  4. Kranke Personen, vor allem solche mit Problemen der Atemwegsfunktionen, erhöhter Temperatur etc., dürfen am Übungsbetrieb nicht teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, die mit infizierten Menschen Kontakt hatten und noch keine 14 Tage seither vergangen sind.
  5. Training außerhalb des Übungsplatzes (z.B. Fährtensuche/ Personensuche/ Lauftraining für Zuchtschauen etc.) sind unter Einhaltung der o.a. Bestimmungen und Vorgaben in Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt.
  6. Die Vereinsheime müssen während des Übungsbetriebes geschlossen bleiben. Jeglicher Gastronomiebetrieb ist untersagt. Es ist vorgesehen, dass dieser im Innen- und Außenbereich ab dem 18.Mai wieder geöffnet wird.
  7. Veranstaltungen sind im Monat Mai komplett untersagt. Entsprechend wird solange kein Terminschutz durch die HG vergeben.

Wie sich der sogenannte Stufenplan der Bundes- und Landesregierungen ab Juni weiter entwickeln wird, kann von niemandem seriös vorausgesagt werden. Dies hängt ausschließlich vom Fortgang der Pandemie ab. Insofern ist es unabdingbar, dass wir uns alle sehr penibel an die Vorgaben der Corona-Verordnung halten. Nur den bisherigen Maßnahmen und deren strikter Einhaltung haben wir es zu verdanken, dass Deutschland immer noch über ein stabiles Gesundheitssystem verfügt.

Lasst uns Hundler unseren Beitrag dazu leisten! Der LG-Vorstand steht sehr gerne für Fragen zur Verfügung! Dieses Schreiben ist mit der LG Baden abgestimmt.

Viele Grüße, bleibt gesund, eure

 

LG Vorstandschaft

 

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