Information der Hauptgeschäftsstelle:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der zurückliegenden Bundesversammlung des SV wurde unter dem Tagesordnungspunkt 12.1. ebenfalls über den Antrag der LG Bayern-Süd hinsichtlich der Änderung der Präambel des SV zur Prüfungsordnung der FCI beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich einer Zustimmung des VDH.

In den Tagen nach der Bundesversammlung war der Vizepräsident des SV, Herr Daniele Strazzeri, bereits auf den VDH zugegangen und hat die Fragestellung bezüglich des Richtens der SV-Ausdauerprüfung in einer Ortsgruppe, in der der amtierende Richter gleichfalls Mitglied ist, entsprechend vorgetragen.

Im Ergebnis dürfen wir Sie heute informieren, dass seitens des VDH und des SV dahingehend Übereinstimmung erreicht werden konnte, dass die SV-Ausdauerprüfung (Teil der Zuchtzulassung) von SV-Richtern zukünftig wieder in Ortsgruppen gerichtet werden können, in denen die Richterin / der Richter selbst Mitglied ist.

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und danken für Ihre Aufmerksamkeit an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki