Rundschreiben an die Ortsgruppen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ich möchte Euch auf die Möglichkeit hinweisen, dass Vereine Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe wegen der Folgen der Corona-Pandemie beantragen können. Die Antragsstellung muss bis spätestens 31.01.2021 erfolgt sein.

Ein Verein ist antragsberechtigt, wenn er zum Stichtag 29.02.2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenzahl), Ehrenamtliche werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Überbrückungshilfe II ist ein Umsatzeinbruch von entweder mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende betriebliche Fixkosten.

Die Novemberhilfe kann ebenfalls nur von Vereinen geltend gemacht werden, die zum Stichtag 29.02.2020 zumindest eine Person beschäftigt hatten (unabhängig von der Stundenzahl). Hier können 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats geltend gemacht werden.

Die Antragsstellung muss in beiden Fällen erfolgen durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder steuerberatenden Rechtsanwalt.

Herzliche Grüßen, bleibt gesund!

 

Christian Lang
LG-Zuchtwart in kommissarischer Funktion

Rundschreiben für alle Ortsgruppen der LG 13