Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hundesportfreunde,
der Vorstand der Landesgruppe informiert heute über die organisatorische Regelung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesgruppenausbildungswartes.
In der letzten Mitgliederversammlung konnte das Amt des Landesgruppenausbildungswartes trotz Durchführung eines ordnungsgemäßen Wahlgangs nicht besetzt werden. Ein gewählter Amtsinhaber steht derzeit nicht zur Verfügung.
Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Arbeit im Ausbildungsbereich hat der Vorstand beschlossen, die Aufgaben des Landesgruppenausbildungswartes bis zu einer satzungsgemäßen Neuwahl durch den zweiten Vorsitzenden wahrnehmen zu lassen.
Zur Unterstützung bei der Bearbeitung der anfallenden Aufgaben im Ausbildungsbereich werden Herr Steffen Spath, Herr Frank Schwaderer und Herr Matthias Hepp in die Arbeit einbezogen.
Die genannten Personen unterstützen den Vorstand bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Ausbildungswesen der Landesgruppe. Die konkrete Aufgabenverteilung erfolgt durch den Vorstand nach Bedarf.
Zur organisatorischen Bündelung der Kommunikation mit den Ortsgruppen und den Amtsträgern wird der Austausch in einzelnen Themenbereichen regelmäßig auch über die genannten Personen geführt.
Die Kommunikation erfolgt dabei im Auftrag des Vorstands der Landesgruppe.
Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
– Richterwesen (Steffen Spath)
– Lehrhelferwesen (Frank Schwaderer)
– Fährtenwesen (Matthias Hepp)
Die Einbindung der genannten Personen dient der strukturierten Bearbeitung der anstehenden Aufgaben und der verbesserten Abstimmung innerhalb der Landesgruppe.
Die Gesamtverantwortung für den Aufgabenbereich verbleibt beim zweiten Vorsitzenden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft der Landesgruppe Württemberg